FAQ
Ist es möglich, den Steuerberater zu wechseln?
Das ist jederzeit möglich. Die Entscheidung, wen Sie mit der Betreuung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen, ist allein Ihre persönliche Entscheidung.
Aufgrund des Berufsrechts für Steuerberater ist der bisherige Berater verpflichtet, bei Unternehmen die notwendigen Daten reibungslos auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen. Bei Ihrem zuständigen Finanzamt wird eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mit dem Namen des neuen Beraters eingereicht. Bei reinen Einkommensteuerfällen überlassen Sie uns die Ihnen vorliegenden Unterlagen.
Wie läuft ein Steuerberaterwechsel praktisch ab?
Sie können jederzeit zu uns wechseln. Wir benötigen im Falle eines Wechsels die laufenden Belege und die letzte Saldenliste, um die laufende Buchhaltung fortführen zu können.
Bitte bringen Sie alle wichtigen Verträge wie z.B. Mietverträge, Leasingverträge, Kredit- und Darlehensverträge, die bisher erstellten Jahresabschlüsse, sämtliche Steuerbescheide und Ihre Gewerbeanmeldung mit.
Kann ich Steuerberatungskosten steuerlich geltend machen bzw. absetzen?
Steuerberatungskosten sind dann von der Steuer absetzbar, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, d.h. wenn man sie beispielsweise den einzelnen Gewinneinkunftsarten, z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc. zuordnen kann.
Soweit Steuerberatungskosten privat veranlasst wurden, sind diese leider momentan nicht als Sonderausgaben absetzbar. Diese Regelung gilt allerdings nur für solche Kosten, die keiner Einkunftsart zugeordnet werden können, wie zum Beispiel für die Erstellung des Mantelbogens der Steuererklärung.
Wie wird die Gebühr für den Steuerberater berechnet?
Die Gebühr richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung. Diese orientiert sich an den Werten, die sich aus den einzelnen Sachverhalten ergeben, nach dem Schwierigkeitsgrad und nach dem Zeitaufwand.
Gern können wir Ihnen im Vorfeld einen Kostenrahmen nennen. Auch werden gut vorbereitete Unterlagen durch eine kürzere Arbeitszeit belohnt.
Welche Belege werden für die laufende Buchführung benötigt?
Das ist davon abhängig, ob Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgeben müssen oder buchführungspflichtig sind. Für eine EÜR benötigen wir Ihre Bankauszüge und die betreffenden Ausgangs- und Eingangsrechnungen sowie einen Ausdruck des Kassenbuches mit sämtlichen bar bezahlten Belegen. Sind sie buchführungspflichtig, benötigen wir zusätzlich noch die zum Monatsende offenen Ausgangsrechnungen getrennt von den Eingangsrechnungen.
Kann ich meine laufende Buchhaltung auch selbst erledigen?
Sog. Selbstbucher erledigen die Buchführung selbst und wir erstellen den Jahresabschluss und die Steuererklärungen. Die Software, die Sie für Ihre Buchungen benutzen, stimmen wir gerne mit Ihnen ab.
Welche Anforderungen muss eine Rechnung erfüllen?
- Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- eine fortlaufende Rechnungsnummer, die einmalig vergeben wird
- eigene Steuernummer oder eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- das Ausstellungsdatum
- Liefer- oder Leistungszeitpunkt
- Menge und Art der Lieferungen und Leistungen
- Steuersätze aufgeschlüsselt in jeweilige Nettobeträge
- Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
- Im Fall einer Steuerbefreiung einen entsprechenden Hinweis
- Im Fall einer nicht im Inland steuerbaren Lieferung oder Leistung einen Hinweis darauf
- Im Falle einer Bau-, Reparatur-, Servicerechnung für Arbeiten an einem Grundstück oder Gebäude einen Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers
Wo ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu finden?
Alle Musterfragebögen finden Sie hier. Die zeitnahe Abgabe der Meldung ist wichtig, da nur mit Erteilung einer Steuernummer für die selbstständige Tätigkeit eine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuerausweis gestellt werden kann.
Welche Unterlagen werden für die Abgabe der Steuererklärung benötigt?
folgt
Wie lange sollte man steuerliche Unterlagen aufbewahren?
Grundsätzlich sollten Sie 10 Jahre lang Buchhaltungsunterlagen, Belege, Kassenbücher und Bankauszüge sowie Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Steuerbescheide aufbewahren.
Müssen Rentner Steuern bezahlen bzw. eine Steuererklärung abgeben?
Viele Rentner in Deutschland fragen sich, ob Sie Steuern bezahlen müssen.
Die Antwort ist: Es kommt darauf an.
Das Alterseinkünftegesetz regelt die nachgelagerte Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings müssen nicht alle Rentner Steuern auf ihre gesamte Rente bezahlen. Wieviel der Rente Sie tatsächlich versteuern müssen, hängt vom Jahr Ihres Renteneintritts ab:
- Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern
- ab 2006 sind 52 Prozent der Rente steuerpflichtig
- ab 2007 sind es 54 Prozent und so weiter
- ab 2040 muss die Rente zu 100 Prozent versteuern werden
Derzeit müssen Rentner also nur einen Teil der Rente versteuern. Der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss, wird Rentenfreibetrag genannt. Der Rentenfreibetrag richtet sich nur nach dem Renteneintritt und bleibt in den Folgejahren unverändert.
Ob auf den steuerpflichtigen Teil der Rente Einkommensteuer zu entrichten ist, hängt davon ab, ob der Grundfreibetrag bei Summierung aller Einkünfte überschritten wird. Weitere Einkünfte können beispielsweise aus der Vermietung und Verpachtung, aus einem Angestelltenverhältnis, aus einem Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit entstehen.
Im Jahr 2016 lag der Grundfreibetrag für Ledige bei 8.652 EUR bzw. Verheirateten bei 17.304 EUR, im Jahr 2017 lag der Grundfreibetrag bei 8.820 EUR bei Ledigen bzw. 17.640 EUR bei Verheirateten.
Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?
Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist in § 46 EStG geregelt.
In folgenden Fällen müssen Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben:
- Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.) und 410 Euro übersteigen
- Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, z.B. Vermietung oder Verpachtung, von mehr als 410 Euro
- Bezug von mehreren Arbeitslöhnen nebeneinander (Lohnsteuerklasse VI wurde abgerechnet)
- Ehegatten haben die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit einem eingetragenen Faktor gewählt und haben beide Arbeitslohn bezogen
- Eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder auf der Ersatzbescheinigung
- Sonderzahlungen und Arbeitgeberwechsel im selben Jahr, wenn der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Vorarbeitgeberwerte nicht berücksichtigt hat
- Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten, und einer der Ehegatten hat im selben Jahr wieder geheiratet
Unter welchen Voraussetzungen sind Handwerkerrechnungen absetzbar?
Handwerkerrechnungen für Leistungen im eigenen Haushalt können in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei sind allerdings nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten und Maschinenzeiten) abzugsfähig. Materialkosten können grundsätzlich nicht abgesetzt werden.
Voraussetzung für den Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung ist, dass die Leistung im eigenen Haushalt durchgeführt wurde, eine Handwerkerrechnung mit Ausweis der Arbeitsleistung bzw. Lohnkosten vorliegt und die Zahlung der Rechnung per Überweisung erfolgte. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
Sofern es sich bei der Handwerkerrechnung um Kosten für ein Vermietungsobjekt zur Erzielung von Einkünften handelt, so ist die Handwerkerrechnung vollständig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.
Kann für die Abgabe der Steuerklärungen eine Fristverlängerung beantragt werden?
Die Abgabenordnung sieht für die Abgabe der Steuererklärung den 31. Mai des jeweiligen Folgejahres als spätesten Abgabetermin vor.
Sofern ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt wird, ist als Abgabetermin der 31.12. des Folgejahres maßgeblich. Eine Fristverlängerung darüber hinaus ist nur mit triftigem Grund möglich.
Das Finanzamt hat allerdings das Recht, die Einkommensteuererklärung, die durch einen Steuerberater erstellt wird, auch bis zu einem Termin vor dem 31.12. des Folgejahres anzufordern. Dies liegt im Ermessen des Finanzamts, bedarf aber einer ausreichenden Begründung.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 ändern sich die Abgabetermine für die Einkommensteuererklärung. Der Abgabetermin wurde um 2 Monate verlängert. Die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2018 ist bis 31. Juli des jeweiligen Folgejahres abzugeben. Bei Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater ist die Einkommensteuererklärung ab 2018 bis spätestens 28.02. des übernächsten Jahres abzugeben.