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Betriebsprüfung – kein Problem!


Begleitung und Betreuung bei einer Betriebsprüfung

Profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung in der Betriebsprüfung bei der Finanzverwaltung – Prüfung von kleinen, mittleren und großen Unternehmen aller Art und Branchen!

Die Ankündigung von Betriebsprüfungen oder steuerlichen Außenprüfungen erzeugen bei den Betroffenen immer ein ungutes Gefühl. Die Gefahr einer empfindlichen Nachzahlung droht, außerdem ist die Prüfung mit erheblichem Aufwand verbunden sowie mit Kosten.

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Rechtsform, geprüft werden. Gegenstand der Prüfung sind in der Regel die Bilanzen/Gewinnermittlungen sowie die Steuererklärungen der vergangenen drei Jahre. Eine Ausnahme stellt die Umsatzsteuer-Sonderprüfung dar.

Gründe für die Betriebsprüfung gibt es viele: Seit der letzten Prüfung sind einige Jahre vergangen; außerdem kann die überprüfende Behörde nach dem Losverfahren Unternehmen auswählen. Auch bei vermuteten Unregelmäßigkeiten kann das Finanzamt eine Außenprüfung ansetzen. Wichtige Einzelaspekte der Prüfung sind u.a. Art und Umfang von Betriebsausgaben, Gewinnausschüttungen (verdeckte Gewinnausschüttung) oder Kassenbuchführung. Sie sind verpflichtet, dem Prüfer alle gewünschten Unterlagen zur Verfügung zu stellen und ihn zu unterstützen. Umgekehrt ist der Außenprüfer gesetzlich dazu verpflichtet, auch zu Ihren Gunsten zu prüfen.

 

WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI DER BETRIEBSPRÜFUNG MIT FOLGENDEN LEISTUNGEN:

  • Wir sichten, prüfen und bereiten alle relevanten Unterlagen vor der Prüfung vor.
  • Wir begleiten die Prüfung entweder in unseren Kanzleiräumen oder in Ihren Geschäftsräumen.
  • Sollte die prüfende Behörde Belege nachfordern, so bereiten wir diese Unterlagen vor.
  • Wir geben bei allen Rückfragen des Prüfers kompetente und rechtssichere Antworten.
  • Wir informieren Sie jederzeit über den aktuellen Stand der Prüfung.
  • Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Abschlussbesprechung mit dem Prüfer.
  • Wir analysieren den Prüfbericht und besprechen ihn mit Ihnen.
  • Sollten in der Folge der Prüfung Steuerbescheide geändert werden müssen, prüfen wir diese Bescheide für Sie.

Wer wird geprüft?

Weil das steuerliche Veranlagungsverfahren ein Massenverfahren ist, kann von Seiten der Finanzverwaltung eine sinnvolle Überprüfung nicht oder nur oberflächlich erfolgen. Dadurch erklärt sich die grundsätzliche Notwendigkeit von Betriebsprüfungen als Kontrollfunktion.
Die Auswahl der zu überprüfenden Betriebe erfolgt meist nach dem Zufallsprinzip. Aber auch nach besonderen Auffälligkeiten können Betriebsprüfungen angesetzt werden.
Während Großkonzerne teilweise fortlaufend geprüft werden, haben manche kleinere und mittlere Unternehmen das Glück, mitunter über Jahrzehnte nicht geprüft zu werden. Ob und wann eine Prüfung erfolgt, kann unterschiedliche Anlässe haben oder auch auf einem Zufallsprinzip beruhen.
Selbst der gewissenhafte Unternehmer kann meist nicht sicherstellen, dass er seine steuerlichen Pflichten in vollem Umfang und stets zutreffend erfüllt. Nur selten wird eine Außenprüfung ohne Beanstandungen und Nachzahlungen beendet. Dies gilt sowohl für kleine als auch für große Unternehmen. Andererseits gibt es aber auch Fälle, in denen es am Ende der Betriebsprüfung sogar zu einer Steuererstattung kommt.

Wie wird geprüft?

Neben dem Steuerpflichtigen ist auch der Außenprüfer verpflichtet, sich an die Gesetze zu halten. Um dies sicherzustellen und keine ungerechtfertigten Nachteile während einer Prüfung zu erleiden, sollte stets frühzeitig ein rechtlicher Beistand hinzugezogen werden, um rechtliche und finanzielle negative Auswirkungen zu vermeiden.
Dem Prüfer sind in seinen Befugnissen rechtliche Grenzen gesetzt und der Steuerpflichtige ist zur Mitwirkung verpflichtet. Bei fehlender oder mangelnder Mitwirkung des Steuerpflichtigen kann die Finanzbehörde auch über das Mittel der Schätzung verfügen, die meist immer zu Lasten des Steuerpflichtigen ausfällt.
Eine Außenprüfung wird dem Steuerpflichtigen durch eine schriftliche Prüfungsanordnung bekannt gegeben. Darin sind Angaben zur Rechtsgrundlage der Prüfung, der Name des Prüfers, Termin und Ort der Prüfung, Prüfungsbeginn, Prüfungszeitraum (meistens drei Wirtschaftsjahre), der sachliche Prüfungsumfang (die zu prüfenden Steuerarten) und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.
Die Prüfungsanordnung soll dem Steuerpflichtigen angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben werden. Als angemessen gilt dabei ein Zeitraum von zwei Wochen bei kleinen und mittleren Unternehmen, bis zu vier Wochen bei Großbetrieben. Für einen späteren Beginn bedarf es eines wichtigen Grundes, wie beispielsweise eine plötzliche Krankheit des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters oder Fälle höherer Gewalt.
Wie wappnen Sie sich?
Bereits in der Vorbereitung der Außenprüfung sollte für einen möglichst reibungslosen Prüfungsablauf gesorgt werden. Alle prüfungsrelevanten Unterlagen (Aufzeichnungen, Belege und Verträge) sollten dem steuerlichen Berater zur Verfügung gestellt werden und von diesem im Vorfeld gesichtet werden, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und entsprechend reagieren zu können.
Wie verläuft die Prüfung?
Der Prüfer stellt im Laufe der Prüfung schriftliche oder auch mündliche Fragen zu den für ihn wichtigen Sachverhalten. Er fordert eventuell weitere Unterlagen an und bespricht seine weiteren Absichten und Erkenntnisse.
Nach Klärung und rechtlicher Würdigung der steuerlichen Sachverhalte werden vom Prüfer Feststellungen getroffen. Diese werden dem Steuerpflichtigen schriftlich mitgeteilt. Dazu kann er ausführlich Stellung nehmen.
Die anschließend vom Prüfer überarbeiteten Feststellungen werden in einer Schlussbesprechung mit dem Steuerpflichtigen und seinem Vertreter diskutiert. Dabei werden Fragen beantwortet, die Standpunkte dargelegt und besprochen sowie steuerliche Auswirkungen aufgezeigt.
Im Anschluss an die Schlussbesprechung erstellt der Prüfer einen Prüfungsbericht. Auf dessen Grundlage werden anschließend, soweit erforderlich und zulässig, neue Steuerbescheide erlassen. Diese könnten dann wiederum durch Einspruch, angefochten werden.

Wir begleiten Ihre Betriebsprüfung in allen Phasen, in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen. Wir vertreten Sie auch direkt.

Alexandra Rautenberg

Kanzlei Mörfelden-Walldorf

Steuerberatung Rautenberg
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Mörfelden-Walldorf (Walldorf)

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