
Gebühren
Was kostet die Beratung beim Steuerberater?
Die Vergütung für unsere Tätigkeiten berechnen wir grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV– Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften).
Wir treffen regelmäßig Auftrags- und Vergütungsvereinbarungen mit unseren Mandanten und werden ausschließlich aufgrund einer Beauftragung durch den Mandanten tätig.
Steuerberatervergütungsverordnung
Gebühren für Existenzgründungsberatungen
- Die Abrechnung über Steuerberatungsleistungen regelt die Steuerberatervergütungsverordnung.
- Beratungsleistungen für Existenzgründer werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
- Die kleinste abzurechnende Einheit ist eine halbe Stunde.
Beispiel Unternehmensgründung:
- Beratungsleistung im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung, z. B. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Arbeitsaufwand: 2 Stunden
- Zeitgebühr nach §13 StBVV
Gebühren bei Eigenleistung
Sie können auch gern Ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen und wir prüfen, ob Sie tatsächlich alle steuerlichen Vorteile ausgeschöpft haben.
Oder Sie möchten, dass wir Ihren Einkommensteuerbescheid aufgrund ihrer eigens angefertigten Einkommensteuererklärung prüfen.
Diese Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Steuermindernder Abzug als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten
Die Steuerberatervergütung ist als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten steuerlich absetzbar, soweit diese in einem Zusammenhang mit den steuerlichen Einkünften unserer Mandanten stehen, z.B. für die Aufstellung von Jahresabschlüssen und von betrieblichen Steuererklärungen, bei der Ermittlung der Einkünfte für steuerliche Zwecke, der Finanzbuchführung und sonstigen Beratungstätigkeiten.