Es lohnt sich eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Arbeitnehmer bekamen im Durchschnitt ca. 950 Euro vom Finanzamt erstattet. Insbesonders führen Kirchensteuern, Spenden, die Kosten für Haushaltshilfen und Handwerker sowie Parteibeiträge zu Einkommensteuererstattungen.
Wer kann sparen?
Einkommensteuer sparen können mit der Einkommensteuererklärung zum Beispiel:
- Rentner und Pensionäre mit ihren Beiträgen für die Krankenversicherung und Haftpflicht- und Unfallversicherungen
- Menschen mit Verlusten – zum Beispiel aus Nebenjobs oder Mietimmobilien,
- Paare, die Eltern geworden sind,
- Paare, die geheiratet haben,
- Ehepartner, die ungünstige Steuerklassen eingetragen hatten,
- Kapitalanleger, deren persönlicher Steuersatz günstiger als die Abgeltungsteuer ist,
- Arbeitnehmer, die nur einen geringen Teil des Jahres berufstätig waren oder nur geringe Einkünfte hatten und ansonsten Lohnersatzleistungen erhalten haben, wie Kurzarbeiter-, Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld
Mit welchen Ausgaben lassen sich Steuern sparen?
Viele Menschen können Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Dienstleistungen im Haushalt beim Finanzamt steuermindernd geltend machen.
Sonderausgaben, die jeder absetzen kann, sind die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Spenden für kirchliche, mildtätige oder kirchliche Zwecke lohnen sich, wenn sie höher als der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro im Jahr sind. Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige sind als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar, ebenso wie die Lohnkosten für Handwerker im Haushalt. Auch Krankheits- und Pflegekosten können steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie über dem Betrag der zumutbaren Belastung liegen.
Können auch Studenten diese Steuervorteile nutzen?
Parteimitglieder können ihre Beiträge steuerlich geltend machen, Kirchenmitglieder ihre Kirchensteuer und Eltern können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen.
Bei Studenten sind die Ausbildungskosten Sonderausgaben, wenn es sich hierbei um ein Erststudium handelt.
Arbeitnehmer können Werbungskosten wie Gewerkschaftsbeiträge und Fortbildungskosten absetzen, wenn diese über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr liegen.
Förderung von Altersvorsorgebeiträgen?
Für viele Menschen lohnt sich auch die geförderte Altersvorsorge. Sie sparen Einkommensteuer, Sozialabgaben oder erhalten Zulagen, wenn sie für die Rente in einen Riestervertrag, Rürupvertrag oder in einen Firmenvertrag investieren.
Bis wann muss die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden?
Viele Steuerzahler können freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben. Sie haben dafür vier Jahre Zeit.
Muss zwingend eine Steuererklärung eingereicht werden, müssen die Unterlagen dagegen spätestens am 31. Juli beim Finanzamt sein.
Nur wenn ein Steuerberater die Abrechnung erledigt, haben Sie bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit!
Wann kommt es zu einer Steuernachzahlung?
Zu Nachzahlungen kann es kommen, wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr hohe Einkünfte erzielt hat und auch Lohnersatzleistungen bezogen hat, wie z.B. Elterngeld oder Kurzarbeitergeld. Solche Leistungen sind zwar steuerfrei, werden aber dem sog. „Progressionsvorbehalt“ unterworfen. Dadurch fällt der persönliche Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen höher aus.
Steuernachzahlungen drohen außerdem, wenn jemand
- Unterhaltszahlungen vom früheren Ehepartner versteuern muss,
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder gesetzlichen Renten bisher noch nicht versteuert hat oder
- auf seiner Lohnsteuerkarte einen zu hohen Freibetrag eingetragen hatte.
Prüfung des Einkommensteuerbescheides!
Kommt es zu einer Steuernachzahlung, etwa weil etwas falsch berechnet wurde, können Steuerzahler das innerhalb eines Monats mit einem Einspruch reklamieren.
Dabei sind wir Ihnen gern behilflich!