Es lohnt sich eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Arbeitnehmer bekamen im Durchschnitt ca. 950 Euro vom Finanzamt erstattet. Insbesonders führen Kirchen­steuern, Spenden, die Kosten für Haus­halts­hilfen und Hand­werker sowie Parteibeiträge zu Einkommensteuererstattungen.

Wer kann sparen?

Einkommensteuer sparen können mit der Einkommensteuererklärung zum Beispiel:

  • Rentner und Pensionäre mit ihren Bei­trägen für die Kranken­versicherung und Haft­pflicht- und Unfall­versicherungen
  • Menschen mit Verlusten – zum Beispiel aus Neben­jobs oder Mietimmobilien,
  • Paare, die Eltern geworden sind,
  • Paare, die geheiratet haben,
  • Ehepartner, die ungüns­tige Steuerklassen eingetragen hatten,
  • Kapitalanleger, deren persönlicher Steu­ersatz güns­tiger als die Abgeltung­steuer ist,
  • Arbeitnehmer, die nur einen geringen Teil des Jahres berufs­tätig waren oder nur geringe Einkünfte hatten und ansonsten Lohn­ersatzleistungen erhalten haben, wie Kurz­arbeiter-, Eltern-, Kranken- oder Arbeits­losengeld

Mit welchen Ausgaben lassen sich Steuern sparen?

Viele Menschen können Sonder­ausgaben, Werbungs­kosten, außergewöhnliche Belastungen oder Dienst­leistungen im Haushalt beim Finanz­amt steuermindernd geltend machen.

Sonder­ausgaben, die jeder absetzen kann, sind die Beiträge für die Kranken- und Pflege­versicherung. Spenden für kirchliche, mild­tätige oder kirchliche Zwecke lohnen sich, wenn sie höher als der Sonder­ausgabenpausch­betrag von 36 Euro im Jahr sind. Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige sind als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar, ebenso wie die Lohn­kosten für Hand­werker im Haushalt. Auch Krank­heits- und Pflege­kosten können steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie über dem Betrag der zumut­baren Belastung liegen.

Können auch Studenten diese Steuervorteile nutzen?

Parteimitglieder können ihre Beiträge steuerlich geltend machen, Kirchen­mitglieder ihre Kirchen­steuer und Eltern können Kinder­betreuungs­kosten als Sonder­ausgaben absetzen.

Bei Studenten sind die Ausbildungs­kosten Sonder­ausgaben, wenn es sich hierbei um ein Erststudium handelt.

Arbeitnehmer können Werbungs­kosten wie Gewerk­schafts­beiträge und Fort­bildungs­kosten absetzen, wenn diese über dem Arbeitnehmerpausch­betrag von 1.000 Euro im Jahr liegen.

Förderung von Alters­vorsorgebeiträgen?

Für viele Menschen lohnt sich auch die geförderte Alters­vorsorge. Sie sparen Einkommensteuer, Sozial­abgaben oder erhalten Zulagen, wenn sie für die Rente in einen Riestervertrag, Rürupvertrag oder in einen Firmen­vertrag investieren.

Bis wann muss die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden?

Viele Steuerzahler können freiwil­lig eine Einkommensteuererklärung abgeben. Sie haben dafür vier Jahre Zeit.

Muss zwingend eine Steuererklärung eingereicht werden, müssen die Unterlagen dagegen spätestens am 31. Juli beim Finanz­amt sein.

Nur wenn ein Steuerberater die Abrechnung erledigt, haben Sie bis Ende Februar des über­nächsten Jahres Zeit!

 Wann kommt es zu einer Steuernachzahlung?

Zu Nach­zahlungen kann es kommen, wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr hohe Einkünfte erzielt hat und auch Lohn­ersatzleistungen bezogen hat, wie z.B. Eltern­geld oder Kurz­arbeitergeld. Solche Leistungen sind zwar steuerfrei, werden aber dem sog. „Progressions­vorbehalt“ unterworfen. Dadurch fällt der persönliche Steu­ersatz für das zu versteuernde Einkommen höher aus.

Steuer­nach­zahlungen drohen außerdem, wenn jemand

  • Unterhaltszahlungen vom früheren Ehepartner versteuern muss,
  • Einkünfte aus selbst­ständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder gesetzlichen Renten bisher noch nicht versteuert hat oder
  • auf seiner Lohn­steuerkarte einen zu hohen Frei­betrag eingetragen hatte.

Prüfung des Einkommensteuerbescheides!

Kommt es zu einer Steuernachzahlung, etwa weil etwas falsch berechnet wurde, können Steuerzahler das inner­halb eines Monats mit einem Einspruch reklamieren.

Dabei sind wir Ihnen gern behilflich!