Müssen Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Die nächste Steuererklärung ist bis zum 31. Juli 2019 abzugeben. Mehr als fünf Millionen Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums müssen mehr als vier Millionen von ihnen auch tatsächlich Steuern zahlen.

Doppelt so viele Rentner wie noch vor zehn Jahren sind zwischenzeitlich steuerpflichtig. Das liegt daran, dass für jeden neuen Rentenjahrgang ein geringerer Rentenfreibetrag gilt: Wer beispielsweise 2018 in den Ruhestand gegangen ist, erhielt 24 Prozent seiner Rente als steuerfreien Betrag. Wer hingegen bereits 2005 Rentner war, bekam die Hälfte (also 50 Prozent) steuerfrei. 

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung einreichen?

Grundlage für eine Einkommensteuererklärung bildet das steuerpflichtige Einkommen. Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte höher als der Grundfreibetrag von 9.000 Euro (bei Ehegatten 18.000 Euro), muss zwingend eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Der Grundfreibetrag erhöht sich zwar jedes Jahr, doch durch die jährlichen Rentenerhöhungen kommen viele über den Grundfreibetrag.

Wann zahlen Rentner keine Steuern?

Wer 2017 in Rente gegangen ist, zahlt keine Einkommensteuer, wenn die gesetzliche Bruttorente im Monat nicht mehr als 1.227 Euro beträgt und keine weiteren Einkünfte erzielt wurden. Für früher in Rente gegangene Rentner werden höhere Beträge angesetzt.

Was können Sie steuerlich absetzen?

Auch, wer höhere Einnahmen erzielt, kann eventuell steuerfrei bleiben. Haushaltshilfen oder Handwerkerleistungen lassen sich (teilweise) von der Steuer absetzen.

Lassen Sie sich am besten von uns dazu beraten.

Was ändert sich 2019?

Der Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld steigen 2019. Außerdem sinkt die Belastung für Arbeitnehmer und Rentner in der Krankenversicherung.

Weiterhin können Sie jetzt höhere Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in einen Rürup-Vertrag als Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben geltend machen.

Jedes Jahr steigt der steuerpflichtige Rentenanteil um zwei Prozent. Das bedeutet für das Jahr 2019, dass 78 Prozent der vollen Bruttojahresrente versteuert werden müssen, d.h. nur noch 22 Prozent bleiben steuerfrei. Diese Regelung gilt allerdings nur für Neurentner, die ab 2019 in den Ruhestand gehen.

Für bisherige Rentner ändert sich nichts an der Berechnung (analog 2018). Allerdings dürfen alle Rentner 2019 davon ausgehen, dass ihre Altersbezüge um ca. 3 Prozent steigen. Dadurch erhöht sich auch der steuerpflichtige Teil der Rente. Jede Rentenerhöhung wird voll besteuert.

Der Altersentlastungsbetrag sinkt 2019 für diejenigen, die im Jahr 2019 65 Jahre alt werden. Das bedeutet, dass sich die Steuerlast für Nebeneinkünfte beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalanlagen reduziert. Zu Letzteren gehören steuerpflichtige Einkünfte wie aus Riester-Verträgen, betrieblichen Altersvorsorgen und anderen Kapitalerträgen. Der Altersentlastungsbetrag liegt 2019 bei 17,6 Prozent der positiven Summe dieser Einkünfte und kann maximal 836 Euro betragen (2018: 912 Euro). Alles, was darüber liegt, muss voll versteuert werden. Der Altersentlastungsbetrag für ältere Rentner bleibt unverändert wie bisher.

Versorgungsbezüge wie Pensionen, Witwen- und Waisenrenten müssen wie Lohn in voller Höhe der Einkommensteuer unterworfen werden. Dort gibt es aber einen Versorgungsfreibetrag.